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Motorrad Haftpflichtversicherung

Alle motorisierten Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Haftpflicht versichert sein. So auch alle Zweiräder (wie Motorräder). Haftpflichtversicherungen sind Fahrzeug- und nicht Personengebunden – es ist also völlig unerheblich, wer das Zweirad zum Unfallzeitpunkt gefahren hat. Haftpflichtversicherungen regulieren Schäden gegenüber dem Unfallopfer.

Die Vertragsart regelt den Versicherungsschutz und hier unterscheiden die meisten Versicherungsunternehmen in drei verschiedene Deckungssummen. Variante Eins deckt die jeweils gesetzlich geforderten Mindestbeträge für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die zweite Variante bietet zumeist eine pauschale Deckungssumme, die weit über der gesetzlichen Gesamtforderung liegt. Das dritte Angebot beinhaltet oft die uneingeschränkte Deckungssumme bei Sach- und Vermögensschäden sowie eine begrenzte Summe bei Personenschäden. Die Beiträge variieren eher gering und so ist der dritten Variante – also mehr Leistung im Schadensfalle – den Vorrang zu geben.

Wie bei allen Haftpflichtversicherungen sollte der Versicherte in jedem Falle seine Pflichten (so genannte Obliegenheiten) einhalten, um nicht den Versicherungsschutz oder Teile des Vertrages zu gefährden. In den Versicherungsverträgen wird nämlich zumeist darauf hingewiesen, dass die Versicherung keine oder verminderte Leistungen im Schadensfalle erbringt, sobald der Versicherungsnehmer zum Beispiel die Prämienzahlung nicht fristgerecht leistet, betrunken das Zweirad führt oder auch an Personen überlässt, die nicht befugt sind, ein entsprechendes Fahrzeug zu führen. Geschieht ein Unfall und der Versicherungsnehmer hat seine Obliegenheitspflichten verletzt, kann dies fatale finanzielle Auswirkungen haben: Er muss für die Schäden gegenüber dem Unfallgegner selbst aufkommen.

Seit Mitte der 1990er Jahre sind die Versicherungsunternehmen mit ihren Tarifen nicht mehr dem Bundesaufsichtsamt gegenüber genehmigungspflichtig. Motorradversicherungen vergleichen lohnt also. Jedoch nicht nur wegen der Versicherungsbeiträge, sondern zum Beispiel auch, weil die Haftpflichtversicherung nicht nur in Deutschland sondern auch in Westeuropa und bei einigen Versicherungen sogar noch verbreiteter Schutz bietet. Auskunft hierüber gibt die „grüne Versichertenkarte“, die kostenlos bei der Versicherung angefordert werden kann. Bei Auslandsreisen ist sie mitzuführen.

Der Tarif einer Haftpflichtversicherung variiert zumeist. Bestimmte Berufsgruppen (wie Beschäftigung im öffentlichen Dienst) können häufig Nachlässe in der Prämie aushandeln. Als Faustregel gilt hier jedoch die Leistung der Maschine.
Die Schadenfreiheitsklasse beträgt zu Beginn 100% und sinkt bereits nach einem halben Jahr auf 70% und nach einem weiteren halben Jahr auf 65%. Nach zwei Versicherungsjahren (je nach Anbieter) auf 65/60 Prozent und nach drei vollen Jahren auf 45%. Natürlich gilt für diese Einstufungen jeweils die unfallfreie Versicherungszeit!
Manchmal gibt es auch zusätzliche Staffelungen nach Lebensalter des Versicherungsnehmers. Regionale Kfz-Klassen gibt es bei der Motorrad-Haftpflichtversicherung nicht und auch spezielle Garagen- oder Frauentarife sind eher selten der Fall.

Manchmal bieten Versicherungsunternehmen das „Alleinfahrer-Merkmal“ an – dieses besagt, dass eine besonders günstige Prämie nur gewährt wird, weil nur der Versicherungsnehmer die Maschine fährt. Muss das Fahrzeug in die Werkstatt, darf sie streng genommen nicht von einem Werkstatt-Mitarbeiter gefahren werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die Vertragsvereinbarungen. Der Versicherungsschutz kann erlöschen.

Stilllegungen bzw. Vertragsunterbrechungen sind meistens problemlos möglich. Im Vorfeld sollte man hier die Unterschiede der Anbieter prüfen. Jeder Vertrag bezieht sich auf die angemeldete Maschine und Fahrzeugwechsel sind nicht möglich. Wohl aber die Vertragsumstellung auf Kundenwunsch. Kündigen können Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer im Schadensfalle oder zum Fälligkeitsstichpunkt (dies ist meisten der 31. Dezember jeden Jahres).

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