Eine Motorradversicherung kündigen/wechseln kann man immer dann, wenn das Versicherungsjahr abgelaufen ist. Hier sind bestimmte Fristen einzuhalten. Die Kündigung beziehungsweise der Wechsel sind dann möglich, wenn spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Ist die schriftliche Kündigung bei der Versicherung eingegangen wird sie sofort wirksam.
Weiterhin ist bei einer Kündigung zu bedenken, dass diese sofort nach dem Eintritt eines Schadens wirksam werden kann, wenn danach gekündigt worden ist. Allerdings sollte die Kündigung der Motorradversicherung innerhalb von 4 Wochen zugehen, nachdem alle Verhandlungen der Leistungspflicht angeschlossen sind. Das Gleiche trifft auf den Sachverhalt einer zu Unrecht abgelehnten Leistungspflicht zu.
Man sollte aber immer bedenken, egal welcher Regelfall für eine sofortige Kündigung einer Motorradversicherung auch vorliegen mag, dass man keinerlei Ansprüche auch Rückerstattung der schon geleisteten Beiträge hat. Weiterhin hat man die Möglichkeit die Motorradversicherung zu kündigen, wenn man vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Diese tritt bei Beitragserhöhungen oder bei Änderungen der Versicherungsbedingungen in Kraft. Hier hat der Versicherungsnehmer das Recht, ein einmonatiges Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, so die Versicherungsexperten. Die Kündigung kann aber ebenfalls bei Neuanschaffung und eventuellen Fahrzeugwechsel in Anspruch genommen werden.
Die Motorradversicherung wechseln, heißt auch oft viel Geld einzusparen. Hierbei lohnt es sich gerade für junge Fahrer die Angebote zu vergleichen und dann gegebenenfalls doch lieber in eine günstiger Versicherung zu wechseln. Wer wechseln will, kann auch den bereits erworbenen Schadensfreiheitsrabatt ohne Probleme mitnehmen. Dies sollte im Versicherungsvertrag verankert sein, damit es hier keine Probleme geben kann. Der sogenannte Stichtag für den Wechsel einer Motorradversicherung ist immer der 30. November. Das ist auch der Stichtag, der für die alte Versicherung Bestand hat, bis dahin muss man nämlich beim alten Anbieter gekündigt haben.