Wozu benötige ich eine Haftpflichtversicherung für das Motorrad?
Sobald man mit einem Motorrad auf öffentlichen Straßen fährt, benötigt man eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung. Ohne einen Versicherungsnachweis wird das Fahrzeug gar nicht erst von der KFZ-Zulassungsstelle zugelassen. Eine Haftpflichtversicherung ist für den Ausgleich von Schäden da, die durch das Fahrzeug verursacht wurden. Das heißt, falls der Fahrer eines Motorrads einen Unfall verursacht, ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Kosten. Dazu gehören nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern auch Personenschäden. Wird eine Person bei einem Unfall verletzt, können die Kosten enorm hoch sein. Es entstehen nicht nur Kosten für die medizinische Behandlung, sondern auch für den Gehaltsausfall und eventuelle Reha-Maßnahmen.
Ist eine Teilkasko oder Vollkasko erforderlich?
Eine Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Diebstahl oder Wildunfälle geschehen. Die Schäden werden aber nicht in voller Höhe erstattet. In der Regel muss der Fahrzeughalter einen Eigenanteil zahlen. Falls das Motorrad noch relativ neu ist und aufgrund dessen noch einen hohen Wert hat, lohnt sich eine Teilkaskoversicherung auf jeden Fall.
Eine Vollkaskoversicherung kommt in jeden Fall für den eigenen Schaden auf. Selbst falls man mit dem Motorrad einen Unfall verursacht hat, wird der eigene Schaden dadurch abgedeckt. Das geschieht allerdings nur, falls der Schaden nicht mit Absicht herbeigeführt wurde.
Gibt es bei Motorradversicherungen auch Schadensfreiheitsrabatte?
Bei den Motorrad-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen gibt es für unfallfreies Fahren natürlich auch Schadensfreiheitsrabatte. Bei vielen Versicherungsgesellschaften sind diese Rabatte ähnlich gestaffelt, wie für Pkws. Falls man neben dem Motorrad schon bei einer Versicherung einen Pkw versichert hat und schon einen hohen Rabatt erreicht hat, kann dieser unter Umständen auf die Motorradversicherung angewendet werden.
Gibt es für die Motorradversicherung auch Zusatzleistungen?
Viele Versicherungsgesellschaften bieten den Versicherten gegen einen geringen Aufpreis sogenannte Schutzbriefe an. Dadurch entsteht ein weitreichender Schutz für den Versicherungsnehmer. Die Leistungen variieren dabei zwischen den einzelnen Gesellschaften. In der Regel bieten aber alle Schutzbriefe die Kostenübernahme für das Abschleppen eines defekten Motorrades. Des Weiteren werden auch Kosten für die Rückfahrt des Versicherten übernommen. Ist man dagegen etwas weiter von seinem Heimatort entfernt, werden mitunter auch Übernachtungskosten übernommen. Bei Fahrten im Ausland ist bei den meisten Schutzbriefen eine Überführung der Maschine zum Heimatort inklusive. Ist der Fahrer durch einen Unfall verletzt worden, wird auch dieser auf Kosten der Versicherung nach Hause gebracht.
Was benötige ich für die Zulassung eines Motorrades?
Um ein Motorrad für den Straßenverkehr zuzulassen, benötigt man einen gültigen Personalausweis und die Fahrzeugpapiere. Insbesondere wird der Fahrzeugschein 1, der hieß früher KFZ-Schein, benötigt. Außerdem wird ein Nachweis einer Haftpflichtversicherung gebraucht. Dies geschieht entweder in Form einer sogenannten Doppelkarte oder eines Zahlencodes. Falls es sich um ein gebrauchtes Motorrad handelt, benötigt man auch noch eine Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung. Dort dürfen natürlich keine Mängel eingetragen sein. Wenn alle Unterlagen einwandfrei sind, erhält man bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen mit einem Zulassungsstempel und einen Stempel, der die Hauptuntersuchung bestätigt.
Ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll?
Ein Saisonkennzeichen ist nur dann sinnvoll, wenn das Motorrad nicht das ganze Jahr über benutzt wird. Da im Winter meistens nicht gefahren wird, braucht das Motorrad in dieser Zeit natürlich auch nicht versichert sein. Um sich dann das Abmelden im Herbst und das Anmelden im Frühling zu ersparen, ist die Verwendung eines Saisonkennzeichens von großem Vorteil. Auf dem Kennzeichen sind die Monate, in der das Motorrad versichert ist dann sichtbar. Dadurch verringert sich der Beitrag für die Versicherung. Wird allerdings außerhalb des versicherten Zeitraums gefahren, riskiert man eine Strafe.
Wo findet man die günstigsten Versicherungen für ein Motorrad?
Es empfiehlt sich immer, im Voraus die Höhe der Beiträge zu vergleichen. Einen guten Überblick kann man sich im Internet auf unserer Homepage www.motorrad-versicherungsvergleich.com verschaffen. Hier findet man diverse Unterseiten, auf denen verschiedene Versicherungen verglichen werden können.
Lohnt sich der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Jeder Verkehrsteilnehmer, der beispielsweise ein Stoppschild übersieht oder die Vorfahrt nicht beachtet, handelt laut Gesetz grob fahrlässig. Wird dadurch ein Unfall verursacht, kann die Versicherungsgesellschaft einen Teil des Schadensersatzes vom Unfallverursacher zurückfordern. Da die grobe Fahrlässigkeit aber in der Regel nichts mit böser Absicht zu tun hat, bieten viele Versicherer bereits Tarife mit dem Verzicht des Einwands der groben Fahrlässigkeit an.
Der Traum eines jeden Jugendlichen und wahrscheinlich der Albtraum vieler Eltern ist der erste eigene Führerschein. Für den jungen Menschen kann er nicht früh genug kommen, die Erziehungsberechtigten schauen eher bangend in die Zukunft. Die Chance ergibt sich mit 16 Jahren, in diesem Alter kann jeder Mensch in Deutschland seinen ersten „richtigen“ Führerschein erwerben, die Klasse A1, den Schein für das Leichtkraftrad.
Dieser Fahrerlaubnis entsprechend, sind Leichtkrafträder kleine Motorräder ohne Beiwagen mit einem Motor-Hubvolumen von mehre als 50 cm³ und bis maximal 125 cm³. Die maximale Leistung darf dabei 11 kW (15 PS) nicht übersteigen. Die Masse der Hersteller wählt die maximale Motorisierung, sodass diese Fahrzeuge für Geschwindigkeiten zwischen 110 und 120 km/h gut sind.Wer in Deutschland das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss sein Leichtkraftrad jedoch auf 80 km/h drosseln lassen. Diese Maschinen sind nach der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zulassungsfrei. Damit müssen auch keine Steuern entrichtet werden. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigen Sie jedoch ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Zu den bekanntesten Leichtkrafträdern auf Deutschlands Straßen zählen die Suzuki DR125 SM, die Honda CBR 125R, die Kawasaki KLX 125, eine spezielle Leicht-Enduromaschine oder die MZ RT 125 aus dem leider vor einigen Jahren in die Insolvenz gegangenem Motorradwerk in Zschopau.